ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PJB-Fitness St.Pauli GmbH (nachfolgend „das Studio“ genannt)

VERTRAGSSCHLUSS

1.1 Leistungsumfang Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio oder auf der Webseite bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen zu nutzen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Das Studio ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung des Studios für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungen im Wesentlichen bestehen bleiben.

1.2 Zusätzliche Leistungen Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.

1.3 Jugendliche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen beide Elternteile unterschreiben. Wenn nur ein Elternteil unterschreibt, dann erklärt das unterzeichnende Elternteil als bevollmächtigter Vertreter des anderen Elternteils auch dessen Einwilligung mit.

1.4 Vertragsschluss im Studio Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Das Studio ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Studio, oder eines anderen UFC GYM, aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde.

1.5 Online-Vertragsabschluss Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (oder ähnlich) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch das Studio. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Das Studio ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Studio, oder eines anderen UFC GYM, aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde.

2.0 ZUTRITTSMEDIUM

2.1 Zugangsberechtigung zum Studio Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen (z.B durch einen Lichtbildausweis) und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.2 Erstausstellungsgebühr Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 20,00 erhoben. Diese ist in der jeweiligen Aufnahmegebühr des Studios inkludiert. Bei Widerruf der Mitgliedschaft muss das Zutrittsmedium dem Studio zurückgebracht werden, ansonsten werden EUR 20,00 einbehalten.

2.3 Umgang mit dem Zutrittsmedium Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 100,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte oder das Mitgliedsarmband nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

2.5 Neuausstellung des Zutrittsmediums Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 30,00 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Studio behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Vergessen des Zutrittsmediums, dem Mitglied dieses sofort in Rechnung zu stellen.

2.6 Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Guthaben wird nicht ausgezahlt, sofern es sich um das vom Unternehmen eingezahltes Guthaben handelt, welches als Bonusguthaben fungiert. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

3.0 STUDIONUTZUNG

3.1 Hausordnung Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2 Nutzung der Spinde Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Sollte es Mietspinde geben, so dürfen diese nur von den jeweiligen Mietern jederzeit genutzt werden.

3.3 Nutzung von Kundenparkplätzen Falls Kundenparkplätze vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

4.0 PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1 Begleitung Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegen- den AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3 Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen vom Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-MailAdresse zugestellt werden können.

4.4 Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.0 MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren / Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist im Voraus, jeweils 4-wöchentlich zum 1. Mittwoch nach Vertragsabschluss von dem Mitglied an das Studio zu erbringen. Die Aufnahmegebühr und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind zugleich mit dem ersten Monatsbeitrag zu leisten.

5.2 Kosten bei Rückbuchungen Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3 Zahlungsverzug Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

5.4 Preisanpassungsrecht Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Studio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

6.0 DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG, STILLLEGUNG

6.1 Erstlaufzeit Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von mindestens Wochen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2 Vorabnutzung Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.

6.3 Kündigung Kündigung Der Mitgliedsvertrag kann von dem Mitglied und dem Studio jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Erstlaufzeit (6.1) bzw. eines Verlängerungszeitraums (6.4) gekündigt werden.

6.4 Vertragsverlängerung Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht, oder nicht ordnungsgemäß (6.7) gekündigt, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um weitere 4 Wochen, wobei stets eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für beide Vertragspartner gilt. Bei Aktionsmitgliedschaften ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der vereinbarten Grundlaufzeit automatisch und ohne vorherige Ankündigung in die jeweilige abgeschlossene Kategorie (Fitness, Ultimate o. Champion) zum Regeltarif.

6.5 Außerordentliche Kündigung Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Studio kann einen Mitgliedsvertrag vorzeitig außerordentlich kündigen, wenn das Mitglied 3 Mitgliedsbeiträge in Folge nicht gezahlt hat. Der Vertrag wird in diesem Fall außerordentlich gekündigt und der Vertrag vollumfänglich restfällig gestellt.

6.6 Stilllegung der Mitgliedschaft Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag einmalig in der Vertragslaufzeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen und nachvollziehbarer Begründung (z.B. Krankheit / Beruf) ausgesetzt werden (jedoch maximal 3 Monate). Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Für die Dauer der Stilllegung kann das Mitglied die Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen.

6.7 Form Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Zudem ist die Kündigung auch über einen Button auf der Webseite möglich.

7.0 VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1 Verbotene Substanzen Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2 Folgen eines Verstoßes Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 250,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.0 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Spinde in den Umkleideräumen.

9.0 DATENSCHUTZ

9.1 Datenspeicherung Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

9.2 Videoüberwachung Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

10.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen dieser AGB Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten des 4-Wochenzyklus zu kündigen.

10.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3 Teilnahme an Streitschlichtung Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

10.4 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.